Die Versicherungspflicht für Selbständige – Ein Gedankenexperiment

Eine generelle Vorsorgepflicht für die Zukunft ist durchaus berechtigt. Solange sich ein Bürger darauf verlassen kann, im Alter vom Sozialsystem aufgefangen zu werden, solange sollte er auch verpflichtet sein, gemäß seinem Lebenseinkommen dafür Sorge zu tragen, dass er dem Sozialsystem nicht zur Last fällt. Allerdings wäre die derzeitige Diskussion ein guter Anlass, das gesamte Altersversorgungssystem zu überdenken.
Zurzeit gibt es drei Versorgungssysteme nebeneinander: Angestellte haben die gesetzliche Rentenversicherung, Selbständige sorgen individuell für sich vor oder gehören berufsständischen Versorgungswerken an und Beamte werden im Ruhestand vom Staat alimentiert. Für Abgeordnete, Richter und Soldaten gibt es spezielle Versorgungsstatuten, welche dem Beamtenstatus ähneln.
Während die Rentenkasse einem Umlageverfahren gleicht, wird in den Versorgungswerken und in der Individualversorgung ein Kapitalstock angespart. Beamtenpensionen werden aus dem laufenden Haushalt beglichen.
Warum kombiniert man die Versorgungssysteme nicht miteinander? Jeder sollte Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden, Selbständige, Beamte und auch die Abgeordneten, welche die Rentenkasse gerne als Umverteilungsinstrument missbrauchen ohne ihr selbst anzugehören. Dies würde einer generellen Altersversorgungsabgabe ähneln, die aber wie der Beitrag zur Rentenversicherung nach oben gekappt ist.
Als Kompensation sollten die Beiträge zum gesetzlichen Rentensystem sinken und den Beitragszahlern die Möglichkeit gegeben und die Pflicht auferlegt werden, diese gesparte Differenz in eine regulierte Pensionskasse ihrer Wahl einzuzahlen. Ein Teil der Altersversorgung wäre somit vergemeinschaftet und ein Teil individualisiert (mit allen Vor- und Nachteilen).
Einerseits hätte dies den Vorteil, dass Umverteilungsentscheidungen innerhalb der Rentenversicherung nunmehr alle Bürger, inklusive der Entscheidungsträger, betreffen würden. Andererseits hätte die Lösung den Charme, dass Teile der Altersversorgung individualisiert werden würden, mit allen damit zusammenhängenden Chancen aber auch Risiken.