Die FDP und das Betreuungsgeld

Schon wieder sitzt die FDP in einer Zwickmühle, in die sie sich selbst manövriert hat. Einerseits hat sie dem Betreuungsgeld im Koalitionsvertrag zugestimmt, andererseits passt diese Zustimmung nicht so richtig ins eigene politische Konzept. Jetzt soll das Gesetz verabschiedet werden und das Wehklagen ist groß.

Das Beste wäre es, ruhig zu bleiben, auf den Widerstand innerhalb der CDU gegen das Betreuungsgeld zu verweisen, aber dennoch „schweren Herzens“ zur eigenen Vertragstreue zu stehen. Daneben sollte die FDP hervorzuheben, dass man auf das Betreuungsgeld auch gerne verzichten würde, wenn die Koalitionspartner damit einverstanden wären (Modell Kubicki).

Die bisherigen Versuche der FDP-Oberen, dieser Zwickmühle zu entkommen, sind aber eher kontraproduktiv:

Wenn das Betreuungsgeld heute nicht mehr in die Zeit passt (Modell Leutheusser-Schnarrenberger), muss auch erklärt werden, was sich an der Zeit seit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages denn so dramatisch geändert hat.

Wenn das Gesetz, welches das Betreuungsgeld regeln soll, verfassungsrechtlich zweifelhaft ist (Modell Laurischk), sollte sich das FDP-geleitete Bundesjustizministerium schleunigst darum kümmern, es in eine verfassungsgemäße Form zu bringen, und die FDP sollte den Wählern erklären, welche neuen Tatsachen zu solchen Zweifeln Anlass gegeben haben.

Am Ende geht es darum, ob man die Vertragstreue oder die Prinzipientreue der FDP in Zweifel zieht. Da die Prinzipien schon vor drei Jahren, bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages, Schaden genommen haben, sollte die FDP an dem festhalten, was ihr noch geblieben ist: Der Ruf als vertragstreuer Regierungspartner. Ohne diesen Ruf, werden die zukünftigen Machtoptionen der Partei noch weiter schrumpfen.