Quo vadis Energiepolitik?

Hauptziel einer modernen Energiepolitik sollte es sein, langfristig eine sichere und günstige Versorgung der Verbraucher mit Energie zu gewährleisten. Die derzeitige Förderung erneuerbarer Energien erreicht dieses Ziel allerdings nur teilweise und macht ein marktgerechtes Umsteuern in der Förderpolitik notwendig. Zukünftig sollten erneuerbare Energien nur noch dann die vollen Subventionen erhalten, wenn sie grundlastfähig sind, d.h. wenn sie 24 Stunden zur Verfügung stehen. Spitzenleistungen die an sonnigen und windigen Tagen eingespeist werden sollten nur mit den aktuellen Strompreisen oder mit geringeren Subventionen vergütet werden.

Die derzeitige Subventionierung von erneuerbaren Energien knüpft nur an deren Erzeugung an. Wann diese Energie erzeugt und wann sie verbraucht wird, ist nicht Gegenstand der Überlegungen. Dies führt bei sonnigen, windigen Tagen zu hohen und an bewölkten, windstillen Tagen zu niedrigen Einspeisevolumina, die unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch vergütet werden müssen. Angebot und Nachfrage spielen keinerlei Rolle. Schwankungen, welche vom Energienetz und durch die Bereitstellung von Reservekapazitäten ausgeglichen werden müssen, sind die Folge.

Um diese Schwankungen zu minimieren und das Subventionsvolumen in den Griff zu bekommen, wäre es sinnvoll nur grundlastfähigen Einspeisemengen die volle Förderung zukommen zu lassen. Dies würde dazu führen, dass die Erzeuger alternativer Energien sich auch um Speicherlösungen bemühen müssten, entweder durch den Bau integrierter Generator-/Speicheranlagen oder durch die Anmietung bzw. den Kauf von „Speicherkapazitäten“.

Die Folge eines solchen Umsteuerns in der Energiepolitik wäre eine Reduzierung des gesamten Subventionsvolumens, die implizite Förderung neuer Speichertechnologien und die langfristige Substitution konventioneller, grundlastfähiger Kraftwerke durch erneuerbare Energien.