Willkommen im Rechtsstaat

In einem Rechtsstaat hat alles staatliche Handeln auf der Grundlange von Gesetzten zu erfolgen. Willkürliche Entscheidungen, auch wenn Sie vom Zeitgeist gewünscht werden, sollen damit unmöglich gemacht und die Rechtssicherheit gewährleistet werden. Im Falle des Ehrensoldes zeigen sich die „Schönheit“ und der „Schrecken“ dieses Grundsatzes besonders deutlich.

Während die Mehrheit der Deutschen anscheinend der Meinung ist, dass der Ehrensold nicht gezahlt werden soll –und auch gute Gründe dafür hat-, scheint es im Gesetz keinerlei Spielraum zu geben, diesen einzuschränken oder gar vollständig zu verweigern (sieh hierzu http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,819368,00.html).

Schon beim Rücktritt von Horst Köhler gab es offene Fragen, die besser mit einer Neufassung des Besoldungsgesetztes beantwortet worden wären, jedoch ließ das Parlament das Gesetz unverändert. Soviel ich weiß, brachte niemand eine Initiative ein, um das Gesetz anzupassen oder zu verändern auch wenn viele Abgeordnete sich nunmehr über die Gesetzeslage echauffieren(vgl.http://www.welt.de/politik/deutschland/article13903317/Wulffs-Ehrensold-koennte-rueckwirkend-gekuerzt-werden.html).

So weh es tut, man muss wohl widerwillig die Zuerkennung des Ehrensoldes akzeptieren, aus den Fehlern lernen und schleunigst eine Neuregelung der Besoldung gesetzlich regeln. Alle anderen Lösungen würden wohl dem Gesetz widersprechen oder nur mit viel Phantasie mit diesem vereinbar sein. Von einer solch exzessiven Auslegung des Gesetzes sollte man jedoch vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit absehen. Es ist besser, bei der Gesetzgebung handwerklich sauber zu arbeiten, als im Nachhinein das Versäumte mit fragwürdigen Verbiegungen nachzuholen.

Hilfreich könnte hierbei ein Blick in die Regeln anderer Verfassungsorgane wie z. B. des Bundesverfassungsgerichts sein. Die dortigen Richter, die einen wesentlichen Einfluss auf die tatsächliche Politik haben, werden nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt nämlich bei weitem nicht so generös abgefunden.

Wie beim Amt des Bundespräsidenten stellt sich allerdings auch hier die Frage, ob vormals aktive Politiker, die eine exponierte Stellung innehatten, ohne oder nach einer kurzen Karenzzeit zum Bundesverfassungsgericht wechseln sollten.

Man stelle sich vor, wenn herauskommen würde, dass der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes, der nun ins Bundesverfassungsgericht berufen wurde, nicht nur mit seiner Familie, sondern auch mit befreundeten Unternehmern in Urlaub gefahren wäre.